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Im Falle einer Beerdigung des Verstorbenen in die Schweiz, wird er in einem ortsüblichen Beerdigungssarg durch das Bestattungsunternehmen zum Beerdigungsort transportiert. Die, mit dem Bestattungsort verbundenen, Kosten tragen die Angehörigen des Verstorbenen. Das mit der Beerdigung verbundene Grabnutzungsentgelt ist von den Angehörigen des Verstorbenen selbst zu tragen.
Um nach dem Tod die behördlichen Formalitäten durchführen zu können, muss ein Angehöriger des Verstorbenen, den Vertretern, der vom Verein beauftragten Bestattungsunternehmen, folgende Unterlagen vorlegen: -Reisepass des Verstorbenen -Personalausweis des Verstorbenen -Internationale Heiratsurkunde -Geburtsurkunde
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, muss, wenn möglich, der Hausarzt benachrichtigt werden und eine Todesbescheinigung – ein Leichenbegleitschein eingeholt werden. Ist der Hausarzt nicht zuständig, muss ein Notarzt oder ein Totenbeschauarzt benachrichtigt werden.
Im Todesfall des Mitglieds werden Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung bzw. der Überführung entstehen, von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, welches von der Abteilung für Beerdigungshilfe beauftragt wird. Auf Wunsch der Angehörigen des Verstorbenen, wird der Leichnam am Sterbeort in ein Standard Überführungssarg eingelegt und nach islamischen Riten gewaschen. Anschließend wird der Verstorbene in ein Leichentuch gewickelt und das Totengebet verrichtet. Bei der Überführung des Leichnams wird ein Hin- und Rückflugticket in der Economy-Class bis zu 700,- Fr für eine Begleitperson zur Verfügung gestellt. Übersteigen die Kosten des Flugtickets die Obergrenze, so hat die Begleitperson den Differenzbetrag selbst zu bezahlen. Wenn nur ein Hinflug Ticket angefordert wird, wird der Preis des Rückflugtickets nicht vom Verein bezahlt. Es wird, wenn möglich, dafür gesorgt, dass die Begleitperson mit dem Verstorbenen im selben Flugzeug befördert wird.